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Wirkungsweise der HBO

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Kosten der Therapie

Häufig gestellte Fragen

Allgemein:

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Vor Beginn der Behandlung erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur in speziellen Fällen oder im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.

Die privaten Krankenkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten der Therapie in der Regel entsprechend den gewählten Tarifen. Die Therapie bei bestimmten Indikationen ist beihilfefähig.

Aktuell liegen die (vom Dachverband empfohlenen) Kosten bei ca. 195,- EUR pro Behandlungseinheit.

Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

Privatversicherungen
(Privatpatienten) 
Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel ihren Versicherten die Therapiekosten  
Mitarbeiter des
Öffentlichen Dienstes
(Beamte, Lehrer) 
Bei folgenden Indikationen ist die HBO-Therapie beihilfefähig:

• mit Perzeptionsstörungen des Innenohres verbundenem Tinnitusleiden
• Kohlenmonoxidvergiftung, Gasembolie, Gasgangrän
• chronische Knocheninfektion, Septikämie, schwere Verbrennung
• periphere Ischämie  
Polizeibeamte  Freie Heilfürsorge nach Rücksprache mit der Abt. V - Ärztliche Betreuung / Entscheidung durch diese Abteilung in der Regel positiv  
Berufsgenossenschaften
(Arbeitsunfälle) 
Empfehlung durch die BG, den Durchgangsarzt oder durch den H-Arzt: Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt direkt an das Druckkammerzentrum
(§ 26 Abs. 1 SGB VII „mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig“)  
Gesetzliche Krankenkassen  Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten derzeit nur in bestimmten Fällen oder als Einzelfallentscheidung 
Anmerkungen  • Behandlungsbeginn nach Klärung Kostenträger/Drucktauglichkeitsuntersuchung
• weitestgehende Unterstützung der Patienten durch Druckkammerzentrum bei Kostenerstattungsanträgen