Vor Beginn der Behandlung erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur in speziellen Fällen oder im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Die privaten Krankenkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten der Therapie in der Regel entsprechend den gewählten Tarifen. Die Therapie bei bestimmten Indikationen ist beihilfefähig.
Aktuell liegen die (vom Dachverband empfohlenen) Kosten bei ca. 195,- EUR pro Behandlungseinheit.
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
- Unserer ärztliche Beratung wird Sie sorgfältig und umfassend über die Chancen und Risiken der HBO-Therapie informieren
- Wir stellen einen kombinierten Kostenvoranschlag/Kostenerstattungsantrag aus
- Sie entscheiden über die Durchführung der Behandlung, ggf. mit Rücksprache Ihrer behandelnden Ärzte
Privatversicherungen (Privatpatienten) |
Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel ihren Versicherten die Therapiekosten |
Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes (Beamte, Lehrer) |
Bei folgenden Indikationen ist die HBO-Therapie beihilfefähig: • mit Perzeptionsstörungen des Innenohres verbundenem Tinnitusleiden • Kohlenmonoxidvergiftung, Gasembolie, Gasgangrän • chronische Knocheninfektion, Septikämie, schwere Verbrennung • periphere Ischämie |
Polizeibeamte | Freie Heilfürsorge nach Rücksprache mit der Abt. V - Ärztliche Betreuung / Entscheidung durch diese Abteilung in der Regel positiv |
Berufsgenossenschaften (Arbeitsunfälle) |
Empfehlung durch die BG, den Durchgangsarzt oder durch den H-Arzt: Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt direkt an das Druckkammerzentrum (§ 26 Abs. 1 SGB VII „mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig“) |
Gesetzliche Krankenkassen | Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten derzeit nur in bestimmten Fällen oder als Einzelfallentscheidung |
Anmerkungen |
• Behandlungsbeginn nach Klärung Kostenträger/Drucktauglichkeitsuntersuchung • weitestgehende Unterstützung der Patienten durch Druckkammerzentrum bei Kostenerstattungsanträgen |