Privatversicherungen (Privatpatienten)
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Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel ihren Versicherten die Therapiekosten
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Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes (Beamte, Lehrer)
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Bei folgenden Indikationen ist die HBO-Therapie beihilfefähig:
• mit Perzeptionsstörungen des Innenohres verbundenem Tinnitusleiden • Kohlenmonoxidvergiftung, Gasembolie, Gasgangrän • chronische Knocheninfektion, Septikämie, schwere Verbrennung • periphere Ischämie
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Polizeibeamte
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Freie Heilfürsorge nach Rücksprache mit der Abt. V - Ärztliche Betreuung / Entscheidung durch diese Abteilung in der Regel positiv
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Berufsgenossenschaften (Arbeitsunfälle)
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Empfehlung durch die BG, den Durchgangsarzt oder durch den H-Arzt: Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt direkt an das Druckkammerzentrum (§ 26 Abs. 1 SGB VII „mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig“)
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Gesetzliche Krankenkassen
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten derzeit nur in bestimmten Fällen oder als Einzelfallentscheidung
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Anmerkungen
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• Behandlungsbeginn nach Klärung Kostenträger/Drucktauglichkeitsuntersuchung • weitestgehende Unterstützung der Patienten durch Druckkammerzentrum bei Kostenerstattungsanträgen
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